AGBs
Einleitung: Die hier im Internet dargestellten Reisebedingungen sowie Reisebeschreibungen stellen nur einen Auszug dar. Die jeweils aktuellen Reisebedingungen und Reisebeschreibungen erhalten Sie zum Abschluss einer Buchung (Vertrages) vorher zugeschickt.
Hier ein Ausblick auf die gesetzlichen Informationspflichten von Reiseveranstaltern.
Veranstalter:
Martin Frank
Freiburger Str. 57
77749-Hohberg / OT. Hofweier
Tel: 07808-91 47 41
Fax 91 4742
info( at )inselwanderungen.de
Allgemeine Vertragsbedingungen AGBs für private Einbucher mit Eigenanreise
BEDINGUNGEN FÜR DIE WANDERUNGEN (AGBs)
Wir haben seit unserem Bestehen, keinerlei gerichtliche Auseinandersetzungen mit unseren Teilnehmer/innen gehabt und möchten, dass dies so bleibt. Wir möchten alles für Sie tun, um in guter Erinnerung zu bleiben. Evtl. lassen Sie diese Bedingungen des Veranstalters auf Rechtmässigkeit überprüfen. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen im Zivilfall führen nicht zum Wegfall der verbleibenden. Bitte beachten Sie, dass wir Wanderungen vor allem erlebnisreich gestalten möchten und die Erreichbarkeit des Wanderwegs ohne Transfer an erster Stelle steht. Dafür holt die Reiseleitung Angebote ein oder greift auf bewährte Anbieter zurück. Eine sehr zeitnahe Vorbesichtigung kann jedoch nicht zugesichert werden, was bei Touren mit häufig wechselndem Quartier unmöglich wäre. Sie selbst, können bis 4 Wochen vor Abfahrt frei entscheiden, ob Sie sich den unter Budget aufgeführten Leistungen, ganz oder in Teilen anschliessen. Personentransfers sind im Budget nicht inbegriffen, da von Tour zu Tour verschieden. Die Aufzeichnung der Wanderungen per GPS unterliegt speziellen Reisebedingungen, die mit dem Veranstalter schriftlich abgesprochen werden müssen. Falls Sie keine Reiserücktrittsversicherung besitzen, können Sie den im Anmeldebogen genannten Betrag bei einer neuen, nicht ausgebuchten Reise innerhalb von 15 Monaten sich anrechnen lassen. Voranmeldungen ohne Formular oder provisorische mit Formular sind gratis. Anreise und Abreise: Anfahrt zum ersten Hotel und Abfahrt vom letzten Hotel unserer Tour erledigen Sie selbst mit dem Reisebüro Ihrer Wahl. Wir übermitteln kostenlos Hinweise und Adressen für die Anreise (Flüge: nur EU-Zulassung,, Bahn, Schiff). Daher ist es logisch, dass für diesen Teil (sog. Fremdleistung), die betreffende Gesellschaft zuständig ist und auch Sie, indem Sie sowohl das Ticket auf Datum, Uhrzeit und Preis überprüfen, als auch für Ihren gültigen Ausweis für EG-Länder sorgen.
- Den Transfer zwischen (Flug)hafen und Hotel nehmen Sie am besten mit mehreren Mitreisenden, Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel, in eigene Regie. Tips bekommen Sie reichlich von uns 10 Tage vor Abreise mit den Unterlagen zugesandt. Die Abholung durch eine Agentur per Bus o. Taxi ist möglich, kostet aber mehr.
- Führung und Gefahr: Wir wollen schön und abwechslungsreich wandern, Natur und Kultur geniessen, die griechische Inselwelt und ihre Bewohner erleben. Dabei hilft Ihnen ein Wanderführer, der die teilweise schwer zu findenden Wege und Gefahren kennt. Daher soll er auch wegen schlechtem Wetter die Tour zu Ihrem Vorteil abändern können. Aber auch wenn sich bis heute niemand ein Bein gebrochen hat oder sonst schwer zu Schaden kam, kann etwas schiefgehen. Wir bitten daher, nicht zu vergessen, dass man sich für fast alles und jedes versichern kann (z.B. Unfallversicherung).Eine Auslands/Reise/Kranken/Versicherung incl. Rückhol-versicherung ist obligatorisch. Kopie muss bis 2 Wochen vor dem Beginn der Tour da sein, sonst hat der Wanderführer das Recht eine solche Versicherung auf Ihren Namen abzuschliessen. Weiterhin möchten wir klarstellen, dass bei höherer Gewalt oder anderen wichtigen Umständen die Tour geändert werden kann. Sollte die Tour abgebrochen werden müssen, gilt No 8.
- Bei leichten Touren gibt es meist einen höheren Zimmerkomfort, als bei anspruchsvollen. Es gibt Wanderer, die auf einen absolut sicheren Standard Wert legen. Für solche gibt es Unternehmen, die den Wanderer mit einem Bus, und damit sich dieser rentiert, mit vielen anderen Wanderern zum Wandern bringen. Wir möchten kleine Gruppen, wir fahren möglichst wenig mit dem Bus (und soweit möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Daher wechseln wir bei manchen Touren Unterkünfte häufiger. Jedes Mal das grösste, schönste und beste Zimmer zu beanspruchen, schafft kein gutes Klima. Solange wir nicht in Grosshotels mit gleichförmig eingerichteten Zimmern und gleichrichtig ausgerichtetem Meerblick wohnen wollen, pflegen wir das Miteinander.
- Zu den angegebenen Hotels, soweit es die Umstände erlauben, wird das Gepäck vom Veranstalter transportiert, bei Personentransfers vom Teilnehmer. Wertgegenstände wie Kameras, Ausweispapiere Kredit-
karten, Bargeld Schmuck etc. sind in der Haftung für den allgemeinen Gepäcktransport ausgeschlossen. Bitte gesondert übergeben oder im Tagesrucksack mitführen. Auch wenn die griechischen Inseln bisher zu den sichersten Reiseländern der Erde gehören. Offene Risiken decken Sie mit einer Gepäckversicherung abzudecken. - Bei Personentransfers in eigener Regie oder die nicht Bestandteil der gesamten Gruppe sind gilt folgendes: In Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (Taxi + Bus) ist die Haftpflichtversicherung des FZ-Besitzers zuständig. Insbesondere bei Privatfahrzeugen, Fischerbooten Eseln und dergleichen erfolgt dies auf eigene Gefahr, auch wenn dies in Hinblick auf eine Veranstaltung geschieht. Auch ohne bisheriges Unglück wäre dies nur durch private Unfallversicherung zu abzudecken. Das gilt auch für zeitweises Wandern abseits der Gruppe.
- Nicht in Anspruch genommen Leistungen siehe N°8. Bei Mängeln bitte an die sogenannte Mitwirkungspflicht denken. Mängel teilen Sie bitte sofort mit. Insbesondere prüfen Sie selbst das Ihnen übergebene Zimmer sofort, um innerhalb einer ½ Std einen Zimmer- oder Hotelwechsel möglich zu machen. Kann der Reiseleiter bei Mängeln keine Abhilfe schaffen, melden Sie dies bitte möglichst schnell an die Adresse des Veranstalters. Evtl. Ansprüche verjähren nach 2 Jahren nach Ende der Reise und sollten möglichst schriftlich angemeldet sein, je früher desto besser.
- Rücktritt: Wird die Mindestzahl von 3 Teilnehmern nicht erreicht, können wir als Veranstalter bis 29 Tage vor Beginn der Tour zurücktreten. Da erhalten Sie natürlich Ihr Geld zurück. Evtl. Stornogeb. max 40€ fürs Flugzeug oder Schiff, ohne Absprache vor der Buchung, werden Ihnen bei einer neuen Reise angerechnet oder ausbezahlt. Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Stornokosten kleiner sind bzw. Sie auch ohne gebuchtes Programm zu der jeweiligen Insel wollen. Sollte der Tourenleiter, Wanderführer krank werden, darf er einen geeigneten Ersatz stellen.
- Sie haben bis vier Wochen vor Abfahrt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Danach beträgt das Storno 100€. Ab 21 Tg vor Abfahrt 50% - 13 Tg vor Abfahrtstag 60%, 6.Tg 70 % am Abfahrtstag 85% vom Tourenpreis, oder die Stellung einer geeigneten Ersatzperson bis Abfahrtstag. Unbeachtet davon steht es Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe dem Veranstalter entstand.
- Wir möchten alles für Sie tun, daß Sie eine schöne Zeit auf Kreta, Karpathos, anderen Inseln oder Elsass haben.
- Zahlungsmodalitäten Zahlungsziel: 3Wochen vor Reisebeginn (Gutschrift des Honorars) / Am Reiseziel:
Restbetrag (s.g. Unkosten vor Ort) bezahlen Sie selbst. Veranst.: M. Frank-Freiburger Str.57- 77749 Hohberg
(Einbuchungen über Reisebüros, Flugbuchungen über Internet-Plattformen, Benutzung von GPS haben andere Bedingungen.)
Hinweis zum Datenschutz Ihrer persönlichen Daten:
Weitergabe personenbezogener Informationen an Dritte
Zur Abwicklung der von uns vermittelten oder zu erbringenden Leistungen geben wir Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Ihren jeweiligen Vertragspartner / Reiseveranstalter und die an der Leistungserbringung beteiligten Dritten weiter, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Sollten Daten an unsere Vertragspartner bzw. Dritte weitergegeben werden, so sind diese zusätzlich zu den zwingenden gesetzlichen Vorschriften an unsere vertraglichen Vorgaben zum Thema Datenschutz gebunden. Erhebungen bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.
Bereitstellung vorvertraglicher Informationen: Haftung von Reiseveranstalter und Reisemittler!
Erläuterungen
Reiseveranstalter und Vermittler haben zukünftig die gleichen Informationspflichten gegenüber dem Kunden. Dem Reisenden muss – bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt - ein Musterformblatt übergeben werden, das ihn über seine Rechte als Pauschalreisender oder bei der Buchung verbundener Reiseleistungen informiert. Der Reiseveranstalter muss die Vermittler bei der Erstellung des Formblatts unterstützen. Das heißt, er muss Angaben zur Unternehmensidentität und dem Namen sowie der Hausanschrift des Insolvenzversicherungsunternehmens machen.
Bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages muss über folgende
(1) Eigenschaften der Reise informiert werden:
a) Den Bestimmungsort oder, wenn die Pauschalreise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume (neu: exakte Datumsangabe und Anzahl der Übernachtungen),
b) Reiseroute,
c) Transportmittel (Merkmale und Klasse),
d) Ort, Tag und Zeit der Abreise und der Rückreise oder, sofern eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise, ferner Orte und Dauer von Zwischenstationen sowie die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen,
e) Unterkunft (Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterkunft nach den Regeln des jeweiligen Bestimmungslandes),
f) Mahlzeiten,
g) Besichtigungen, Ausflüge, sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen,
h) sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht, die Angabe, ob eine der Reiseleistungen für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht wird, und falls ja, sofern möglich, die Angabe der ungefähren Gruppengröße,
i) die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden, sofern deren Nutzung durch den Reisenden von einer wirksamen mündlichen Kommunikation abhängt, und
j) die Angabe, ob eine Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, sowie auf Verlangen des Reisenden genaue Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden.
Außerdem muss der Reisende informiert werden über:
(2) die Firma / den Namen des Reiseveranstalters, die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, die Telefonnummer und ggf. die E-Mail-Adresse;
(3) den Reisepreis einschließlich Steuern, aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten; die Zahlungsmodalitäten einschließlich des Betrags oder des Prozentsatzes des Reisepreises, der als Anzahlung zu leisten ist;
(4) die für die Durchführung der Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie die Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters gemäß §651h Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugegangen sein muss;
(5) allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten;
(6) den Hinweis, dass der Reisende vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann;
den Hinweis auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
Konsequenzen für Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen
Die Neuregelungen gelten für alle Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018. Das heißt Reiseveranstalter müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reisebeschreibungen für Vertragsabschlüsse bis zum 30.06.2018 nach dem geltenden Recht ausrichten und für Verträge ab dem 01.07.2018 den neuen Vorschriften anpassen. Denkbar ist die Verwendung von zwei Katalogen, am 01.07.2018 wird der Katalog mit den neuen AGBs gegen den Katalog mit den alten AGBs ersetzt. Oder aber der Reiseveranstalter gestaltet die AGB als gesonderte Beilage zum Katalog und tauscht die alte Fassung im Vertrieb aus.
Kein Recht des Veranstalters zur Preiserhöhung um bis zu 8 % bei nicht gleichzeitiger Verpflichtung zur Preissenkung
Künftig wird die Möglichkeit der nachvertraglichen Preiserhöhung (bis zu 8%) an folgende Bedingung geknüpft: In den AGBs des Veranstalters muss nicht nur ein vertragliches Erhöhungsrecht, sondern auch die Pflicht zur Weitergabe von Preissenkungen an den Kunden enthalten sein. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn sich Energiekosten beim Transport (Kerosin), Steuern oder Abgaben (Flughafensteuern) oder Wechselkurse ändern. Der Kunde muss bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn unterrichtet werden. Die Pflicht der Weitergabe von Preissenkungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine Vielzahl von Veranstaltern auf die Preiserhöhungsklauseln ganz verzichtet.
Insolvenzversicherung auch bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Die Insolvenzpflicht des Reiseveranstalters bleibt bestehen. Der Veranstalter von Pauschalreisen ist nach wie vor verpflichtet, einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherung oder einem Kreditinstitut abzuschließen, wenn er Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise annimmt. In diesem Fall muss er dem Reisenden auch den sog. „Sicherungsschein“ übergeben. Andernfalls darf er Zahlungen erst fordern und annehmen, wenn sämtliche Reiseleistungen erbracht worden sind.
Hinweis: Auch bei der Vermittlung verbundene Reisearrangements ist eine eigene Insolvenzversicherung notwendig, wenn für die vermittelten Leistungen Zahlungen vom Reisenden vor Abreise entgegengenommen werden.
Gewährleistungsrechte des Reisenden ändern sich kaum
Haftungs- und Gewährleistungsvorschriften bleiben weitgehend gleich. Der Reisende hat das Recht auf Abhilfe und Selbstabhilfe, Kündigung, Minderung und Schadensersatz - auch wie bisher für entgangenen Urlaubsfreuden.
Die bisherige Regelung zum Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt § 651 j BGB entfällt. Anstelle dessen tritt der Begriff „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“. Ist die im Reisevertrag vereinbarte Rückbeförderung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, so muss der Reiseveranstalter künftig die Kosten für die notwendige Unterbringung, nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisendem übernehmen.
Neu: Haftung für Buchungsfehler in der Buchungskette!
Neu ist die Haftung für Buchungsfehler (§ 651 x BGB). Reiseveranstalter, Vermittler und Leistungsträger tragen künftig für technische Fehler ihrer Buchungssysteme die Verantwortung.
Die Ansprüche des Reisenden verjähren zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende. Die Kürzung der Verjährung auf ein Jahr entfällt und auch die einmonatige Ausschlussfrist gibt es ab dem 01.07.2018 nicht mehr. Der Reisemangel muss nach wie vor unverzüglich angemeldet werden.
Allgemeines Rücktrittsrecht des Reisenden bleibt, § 651h Abs. 1 und Abs. 2
Vor Reiseantritt können sowohl der Reiseveranstalter (§ 651 h Abs. 4 Nr.2 BGB n.F.), als auch der Reisende (§ 651 h Abs. 1 BGB) wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen kündigen. Nach Reiseantritt kann nur noch der Reisende nach der allgemeinen Vorschrift § 651 l Abs. 3 BGB kündigen.
Der Reiseveranstalter kann nach wie vor Stornogebühren bei einem Reiserücktritt verlangen. Er muss aber die Höhe der Entschädigung auf Nachfragen des Reisenden begründen. Die Stornosätze sollen den konkreten individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Reiseveranstalters und dessen Reisearten angepasst sein. Sie können als Geldbetrag oder als Prozentsatz vom Reisepreis bestimmt werden. Hier wird es weiterhin der Rechtsprechung überlassen bleiben, was als eine zulässige Höhe von Stornogebühren anzusehen ist.
Reiseveranstalter-Adresse
Martin Frank
WANDERUNGEN auf KRETA, KARPATHOS und anderen INSELN
Inselwanderungen
Martin Frank
Freiburger Str.57
77749 Hofweier
Tel 07808-91 47 41 fax 42
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Verbraucherinfoschutzadresse - EU :
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die allgemeinen Vertragsbedingungen AGBs für private Einbucher mit Pauschalanreise
Im Unterschied zu den Teilnehmern per Eigenanreise leisten Sie eine Anzahlung von 10 % des gesamten Reisepreises nachdem Sie sowohl den Sicherungsschein erhalten haben, als auch eine Flugbuchung für Sie getätigt und Ihnen übermittelt wurde. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Ihre Restzahlung soll 3 Wochen vor Abfahrt erfolgen, soweit die Durchführung der Reise zugesagt wurde. Im Unterschied zu den Bedingungen für Einbucher mit Eigenanreise wird der Transfer zum ersten Hotel der Reise vom Veranstalter geleistet. Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Preis inbegriffen und wird dringend empfohlen. Im Falle einer Reise incl. Flugbuchung werden nur innerhalb der EG zugelassene Fluglinien gebucht. Die hier aufgeführten Reisebedingungen für Buchungen, die Flüge beinhalten sind nur ein Auszug. Die vollständigen Bedingungen für Reisen mit Flügen werden Ihnen vor der Buchung übermittelt.
Die Möglichkeit der Wiederholung einer Reise im Falle eines Stornos gilt hier nicht, weil die Stornokosten des Flugs, Schiffes, Zugs, Bus o. ä. in der Regel sehr hoch sind. Es ist ratsam das Storno sowohl schriftlich an den Veranstalter zu richten und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Ein Storno Ihrerseits nur per Telefon, nur per Fax oder nur per E-Mail kann wegen der Gefahr technischer Defekte unzureichend sein. Deshalb ergänzen Sie bitte durch ein zweites Medium, am besten schriftlich ein Storno bzw. legen Wert auf die Bestätigung durch den Veranstalter.
Im Unterschied zu obiger Eigenanreise gelten folgende Stornozahlungen durch den Einbucher in % des Reisepreises ab Eingangtag beim Veranstalter:
bis 45. Tag vor Abfahrt: 10% / 44.-30.Tag vor Abfahrt: 20%/ 29.-22. Tag: 30 % /
21.-14. Tag vor Abfahrt :35 %/ 13.-8 Tag vor. A. :50%/8. Tag bis Beginn:75 % .
Solange ich selbst keine Flüge buche, übernimmt dies bei einer Reise incl. Anreise ein befreundeter Veranstalter. Durch die juristischen Bedingungen einer solchen Reiseform ändert sich die Haftung des jeweiligen Veranstalters. Insbesondere stellt die Durchführung des Fluges ein erhöhtes Risiko dar, weil die Fluggesellschaften bis 2020 einschliesslich keine Sicherungsverpflichtungen zur Durchführung ihrer Flüge brauchen, wie die Reiseveranstalter nach §615. Insofern ist eine solche Buchungsform wesentlich teurer, obwohl es so gut wie keine zusätzlichen Leistungen gibt. Bei Verspätungen oder Flugausfällen im Falle der Eigenanreise haftet die Fluggesellschaft selbst, im Falle der Pauschalanreise der Gesamtveranstalter.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Aufzeichnung der Wanderwege durch andere Veranstalter oder Privatpersonen mit GPS
Personen, die im Auftrag anderer Veranstalter die Wanderwege während der Reise schriftlich oder durch andere Medien wie z. B. GPS aufzeichnen unterliegen einer Seminargebühr von 1500 Euro. Dies gilt auch für Privatpersonen die ohne schriftliche Absprache mit dem Veranstalter ein sog. GPS mit sich führen. Das Mitführen eines GPS ohne Absprache mit dem Veranstalter, wird als Absicht der Aufzeichnung gewertet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich meine geistigen, körperlichen und finanziellen Vorleistungen schützen möchte. Immerhin braucht es zur Schaffung einer neuen Tour ohne weiteres 4 Wochen Vorbereitungszeit.
Falls jemand die Tour für sich noch einmal privat gehen möchte unterstütze ich dies so gut wie es geht und bin gern bereit Absprachen zu treffen.
Telefon: +49 7808 914741
Telefax +49 7808 914742
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Internet: www.insel-wanderungen.de